Zustiftung
Durch eine Zustiftung in beliebiger Höhe erhöhen Sie das Vermögen der Stiftung und tragen so zu einer Erhöhung unserer Zinserträgnisse bei, die dann für Projekte genutzt werden können.
Eine Zustiftung wird unwiderruflich dem Stiftungsvermögen zugeführt.
Das Vermögen darf bis auf absolute Ausnahmefälle nicht angetastet werden und ist risikosicher angelegt.
Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens erfolgt die Förderung gemeinnütziger Projekte und Initiativen in Bad Emstal. Die ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens und der Einsatz der Vermögenserträge wird durch das Regierungspräsidium und das Finanzamt kontrolliert.
Sichern Sie mit Ihrer Zustiftung die langfristige Arbeit der Bürgerstiftung Bad Emstal!